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Brandenburg verlängert Fristen für kommunale Jahresabschlüsse

  • Lehmitz
  • 12. Nov.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Nov.

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Die SPD- und BSW-Fraktionen haben im Landtag Brandenburg einen Gesetzentwurf zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und der Brandenburgischen Kommunalverfassung eingebracht. Ziel ist eine weitere Entlastung der Kommunen bei der Aufstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse.


Trotz der bisherigen Beschleunigungsgesetze bestehen in mehreren Gemeinden weiterhin erhebliche Rückstände. Ohne Anpassung der Rechtslage drohten ab 2026 zahlreiche Kommunen in die vorläufige Haushaltsführung zu fallen, da die Genehmigungen für die Haushaltssatzungen nur bei vorliegenden und geprüften Jahresabschlüssen erteilt werden.


Der Entwurf sieht weiterhin vor:

  • die vereinfachte Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse bis einschließlich Haushaltsjahr 2023 zu ermöglichen,

  • den Anwendungsbeginn des § 69 Abs. 6 BbgKVerf von 2026 auf 2028 zu verschieben,

  • sowie Übergangsregelungen für Gemeinden einzuführen, deren Jahresabschlüsse zwar aufgestellt, aber noch nicht geprüft sind.


Mit der Gesetzesänderung soll die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gesichert und der Abbau von Prüfungsrückständen bis 2029 ermöglicht werden.


Gesetzentwurf vom 12.09.2025:



 
 
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