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Ihre (Kommunal-) Beratung,
die mitarbeitet.

Ich unterstütze Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei Doppik, Buchhaltung, Jahres- und Gesamtabschluss sowie der Haushaltsplanung – nicht nur beratend, sondern aktiv in der Umsetzung.

Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Vermögensbewertung
und Eröffnungsbilanz

Mit der Einführung der Doppik erfassten und bewerteten die Kommunen erstmals ihr gesamtes Vermögen und ihre Schulden. Voraussichtlich wird die Doppik auch auf Bundes- und der Länderebene weiter an Bedeutung gewinnen, sodass auch hier Eröffnungsbilanzen aufgestellt werden müssen. Eine fachgerechte Vermögensbewertung bildet die Grundlage für die vorzulegenden Eröffnungsbilanzen, realistische Abschreibungen sowie eine transparente Haushaltsplanung und rechtsichere Gebühren- und Beitragskalkulation.


Ich begleite Kommunen sowie Einrichtungen des Bundes und der Länder praxisnah beim Wechsel von der Kameralistik zur Doppik – von der Vermögenserfassung über die Bewertung bis zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz. Dabei profitieren Sie von über 15 Jahren Projekterfahrung, einem strukturierten Vorgehen und aktiver Unterstützung im gesamten Prozess.

Kommunale Buchhaltung
und Jahresabschluss (Doppik/HKR)

Eine funktionierende kommunale Buchhaltung und ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss nach Doppik sind zentrale Voraussetzungen für Transparenz, Steuerungsfähigkeit und Rechtssicherheit in der Gemeinde. Gleichzeitig stehen viele Verwaltungen vor der Herausforderung, diese Aufgaben unter Zeitdruck und Personalmangel zuverlässig zu erfüllen.


Ich unterstütze Kommunen persönlich und praxisnah bei der laufenden Bilanzierung sowie der Anlagen-, Geschäfts- und Finanzbuchhaltung und beim kommunalen Jahresabschluss nach Doppik – direkt im eingesetzten kommunalen HKR-System (z. B. H&H pro Doppik). Die Unterstützung erfolgt durch aktive Mitarbeit im laufenden Betrieb, sodass alle Buchungen korrekt vorgenommen, Prozesse beschleunigt und die Verwaltung spürbar entlastet wird.


Gerade vor dem Hintergrund von Personalmangel in der Verwaltung werden Buchhaltungs- und Abschlussaufgaben aus einer Hand gebündelt, fachlich abgestimmt und effizient umgesetzt. Dies umfasst die systematische Fehleranalyse und -bereinigung, die fachliche Abstimmung mit den Rechnungsprüfungsämtern sowie die persönliche Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Ziel ist eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und prüfungssichere kommunale Rechnungs-legung, die den laufenden Betrieb stabilisiert und die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sichert.
 

Kommunaler
Gesamtabschluss

Der kommunale Gesamtabschluss schafft Transparenz über die tatsächliche wirtschaftliche Lage einer Gemeinde, indem Kernverwaltung und kommunale Beteiligungsunternehmen zu einem Gesamtbild zusammengeführt werden. Er ist damit ein wesentliches Steuerungs-instrument für Politik und Verwaltung und eine gesetzliche Pflicht im doppischen Rechnungs-wesen.
Ich erstelle den kommunalen Gesamtabschluss systemunabhängig für Ihre Gemeinde. Dazu unterstütze ich den Aufbau eines strukturierten Konsolidierungsprozesses, erstelle interne Konsolidierungsrichtlinien und stimme mich eng mit den kommunalen Beteiligungsunternehmen ab. Ergänzend übernehme ich das Erstellen und Aktualisieren des Konten-Mappings, die Durchführung der Konsolidierungsbuchungen sowie die Aufstellung des Gesamtabschlusses inklusive aller erforderlichen Unterlagen. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer, prüfungssicherer Gesamtabschluss, der als belastbare Grundlage für Ent-scheidungen in der Gemeinde dient.

 

Haushaltsplanung
und Steuerung

Angesichts angespannter Haushaltslagen, steigender Investitions- und Unterhaltungsbedarfe sowie begrenzter personeller Ressourcen reicht eine rein input- oder titelbezogene Haushaltsplanung nicht mehr aus. Eine ergebnisorientierte Haushaltsplanung und -steuerung ist erforderlich, um politische Ziele, fachliche Maßnahmen und finanzielle Ressourcen transparent zu verknüpfen und kommunale Handlungsspielräume dauerhaft zu sichern.

Ich unterstütze Kommunen bei der Entwicklung einer produkt- und maßnahmenorientierten Haushaltsplanung sowie bei einer wirtschaftlichen Haushaltsbewirtschaftung. Ziel ist es, politische Zielsetzungen, fachliche Bedarfe und haushalts-rechtliche Vorgaben systematisch zusammenzuführen und in belastbare, steuerungsrelevante Haushaltsansätze zu überführen.

 

Auf Grundlage eines strukturierten Ansatzes begleite ich Kommunen bei der Identifikation, Bewertung und Priorisierung investiver und laufender Maßnahmen, der sachgerechten Abgrenzung von Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen sowie bei der realistischen Planung von Kosten, Folgeaufwendungen und Liquidität. Dadurch werden Planungsfehler reduziert, Investitionsentscheidungen abgesichert und die Bewirtschaftung im Haushaltsjahr deutlich erleichtert.

Fusionen und
Rekommunalisierung

Kommunale Fusionen, Rekommunalisierungen und Ausgliederungen bedeuten für Verwaltungen weit mehr als organisatorische Veränderungen – sie greifen direkt in die Bilanz der Kommune ein. Damit Vermögen, Schulden und Eigenkapital korrekt abgebildet werden und es später nicht zu Problemen in Haushaltssteuerung, Abschreibungen oder Prüfungen kommt, ist eine saubere bilanzielle Umsetzung entscheidend.


Ich begleite Kommunen persönlich und praxisnah durch diese komplexen Veränderungsprozesse. Dabei unterstütze ich bei der Zuordnung und Überleitung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, beim Zusammenführen der Buchhaltungen (Verschmelzung) mehrerer Einheiten sowie bei der buchhalterischen Abbildung von Ausgliederungen. Von der bilanztechnischen Aufbereitung über notwendige Umbuchungen bis hin zur Aufstellung von Fusionsbilanzen sorge ich dafür, dass Strukturmaßnahmen transparent, nachvollziehbar und prüfungssicher im kommunalen Rechnungswesen abgebildet werden. So erhalten Kommunen Sicherheit, Klarheit und eine verlässliche Grundlage für weitere haushalts- und strukturpolitische Entscheidungen.

Städtebau
und öffentliche Fördermittel

Städtebauliche Fördermaßnahmen sind für Gemeinden ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung von Stadt- und Ortsteilen. Gleichzeitig stellen die treuhänderische Verwaltung, die kameralistische Abrechnung nach Städtebau-förderrichtlinien und die Einbindung in das doppische Rechnungswesen viele Verwaltungen vor erhebliche praktische Herausforderungen.

Ich unterstütze Gemeinden dabei, diese Schnittstelle zwischen Städtebauförderrecht und kommunaler Doppik sicher und nachvollziehbar zu bewältigen. Dazu überführe ich die kameralistischen Zwischenabrechnungen städtebaulicher Maßnahmen systematisch in die kommunale Buchhaltung. Gemeinsam entwickeln wir klare interne Bilanzierungsrichtlinien, definieren tragfähige Überleitungsprozesse und sorgen dafür, dass die Zwischenabrechnungen korrekt, vollständig und prüfungssicher im doppischen Rechnungswesen abgebildet werden. So gewinnen Gemeinden Transparenz, Rechtssicherheit und Entlastung im Umgang mit städtebaulichen Fördermitteln.

Non-Profit und
kirchliche Einrichtungen

In Non-Profit-Organisationen und kirchlichen Einrichtungen stehen Mitarbeitervertretungen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen häufig vor der Aufgabe, die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmes sachgerecht einzuschätzen. Gerade bei strukturellen Veränderungen, Personal- und Sparmaßnahmen oder organisatorischen Entscheidungen ist eine belastbare wirtschaftliche Einordnung unverzichtbar.


Ich unterstütze Mitarbeitervertretungen bei der Analyse und Einordnung wirtschaftlicher Sachverhalte, soweit diese für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen erforderlich sind. Ziel ist es, wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich aufzubereiten, Transparenz zu schaffen und Mitarbeitervertretungen dabei zu unterstützen, ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte informiert und verantwortungsvoll wahrzunehmen.
 

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