Sie benötigen Unterstützung bei der Haushaltsplanung, bei der Buchhaltung, beim Jahres- oder Gesamtabschluss Ihrer Gemeinde? Dann sind Sie hier genau richtig.
Gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern entwickeln wir das neue Finanzmanagement des öffentlichen Sektors.
VERWALTUNG & UNTERNEHMEN
Es tut sich etwas im öffentlichen Sektor. Städte, Gemeinden und andere öffentliche Organisationen gehen neue Wege und transformieren ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum neuen öffentlichen Finanzmanagement.
Köthen (Anhalt), Oktober 2025 – Ein wichtiger Meilenstein in der Finanzverwaltung der Stadt Köthen (Anhalt) ist erreicht: Nach intensiver Arbeit über mehrere Jahre konnte die Stadtverwaltung alle bislang offenen doppischen Jahresabschlüsse erfolgreich abschließen. Damit ist Köthen (Anhalt) erstmals seit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in Sachsen-Anhalt vollständig auf dem aktuellen Stand. Aufholprozess seit 2021 Im Jahr 2021 startete die Stadt Kö
Die Anforderungen an kommunale Jahresabschlüsse steigen seit Jahren: länderspezifische Rechtsgrundlagen, komplexe Verwaltungsstrukturen und - abläufe, hohe Prüfungstiefe und immer knappere personelle Ressourcen. Für viele Kommunen wird der Jahresabschluss damit zum jährlich wiederkehrenden Engpass. JAHRESABSCHLUSS 360° ist eine Dienstleistung, die den gesamten Prozess des doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde abdeckt – unabhängig vom HKR-System, praxiserprobt, rechtskonfo
Die Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung – kurz staatliche Doppik – gilt seit Jahren als eines der größten Modernisierungsprojekte im öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen. Wie weit Deutschland auf diesem Weg tatsächlich gekommen ist und wo die größten Problemfelder liegen, hat ein aktuelles Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 4 – 3000 – 036/25) untersucht. Doppik ja – aber sehr unterschiedlich Zwar h
Die SPD- und BSW-Fraktionen haben im Landtag Brandenburg einen Gesetzentwurf zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und der Brandenburgischen Kommunalverfassung eingebracht. Ziel ist eine weitere Entlastung der Kommunen bei der Aufstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse. Trotz der bisherigen Beschleunigungsgesetze bestehen in mehreren Gemeinden weiterhin erhebliche Rückstände. Ohne Anpassung der Rechtslage drohten ab 2026 zahlreiche Kommunen in die vo