Erweiterter Beteiligungsbericht (EBB) - Ergänzung oder Alternative für den kommunalen Gesamtabschluss?
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Der kommunale Gesamtabschluss gilt als „Königsdisziplin“ der kommunalen Rechnungslegung – liefert er doch ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage einer Kommune inklusive ihrer Beteiligungen. In der Praxis zeigt sich jedoch: erheblicher Aufwand, hohe Komplexität und begrenzter Steuerungsnutzen stehen oft in einem schwierigen Verhältnis.
In einigen Bundesländern bestehen Wahlrechte oder Wertgrenzen, die Kommunen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreien oder ihnen zumindest Spielräume eröffnen. Genau in diesem Spannungsfeld lohnt sich aktuell der Blick nach Baden-Württemberg: Hier müssen Kommunen den sogenannten Erweiterten Beteiligungsbericht (EBB) erstmals für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2025 aufstellen.
Der EBB verfolgt einen pragmatischen Ansatz:
Statt vollständiger (Voll-) Konsolidierung setzt er auf eine vereinfachte, anteilige Zusammenführung der relevanten Aufgabenträger. Mit der Darstellung von Gesamtvermögens-, Gesamtertrags- und Gesamtfinanzlage entsteht ein durchaus belastbarer Gesamtüberblick – allerdings mit deutlich geringerem Aufwand.
Auch für Kommunen außerhalb Baden-Württembergs ergibt sich daraus eine interessante Option:
als Ergänzung, wenn ein Gesamtabschluss zwar erstellt wird, aber inhaltlich schwer zugänglich oder wenig steuerungsrelevant ist.
als Alternative, wenn aufgrund von Wahlrechten oder Schwellenwerten auf einen Gesamtabschluss verzichtet wird.
Der EBB kann hier eine Lücke schließen:
Er verbindet Transparenz mit Praktikabilität und macht kommunale Beteiligungsstrukturen besser steuerbar, ohne die Verwaltung zu überfordern.
Natürlich kann der EBB den kommunalen Gesamtabschluss nicht ersetzen! Aber er zeigt, dass ein „good enough“-Gesamtbild oft ausreicht, um fundierte politische und administrative Entscheidungen zu treffen.
Leitfaden zum Erweiterten Beteiligungsbericht
Wer sich vertieft mit dem Konzept auseinandersetzen möchte, findet im baden-württembergischen Leitfaden zum Erweiterten Beteiligungsbericht eine praxisnahe und detaillierte Orientierung. Er konkretisiert die gesetzlichen Grundlagen, bietet methodische Hilfestellungen, Kennzahlen und Muster und wurde gemeinsam von Verwaltung, Kommunalverbänden und Aufsicht erarbeitet. Auch für Kommunen außerhalb Baden-Württembergs ist er damit eine wertvolle Grundlage zur Weiterentwicklung eigener Beteiligungsberichte.
Weitere Infos und Downloads finden Sie auf im.baden-wuerttemberg.de


