Warum der Staat ein neues Betriebssystem braucht
Komplexität lässt sich nicht allein durch Digitalisierung beherrschen. Sie verlangt nach einer neuen Architektur staatlicher Steuerung.
In den ersten beiden Beiträgen dieser Reihe wurde die These vertreten, dass das New Public Management und die Digitalisierung zwar wichtige Modernisierungsschritte waren, die eigentliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts jedoch nicht lösen. Der Staat verfügt heute über mehr Daten als jemals zuvor, doch seine Fähigkeit, daraus ein gemeinsames Verständnis gesellschaftlicher Wirklichkeit zu entwickeln, wächst nicht im gleichen Maße.
Wenn diese Beobachtung zutrifft, stellt sich zwangsläufig eine neue Frage:
Wie muss ein demokratischer Staat organisiert sein, damit aus Informationen belastbares Wissen und aus Wissen bessere politische Entscheidungen entstehen können?
Vielleicht hilft hier ein Blick auf die digitale Welt.
Jeder Computer verfügt über ein Betriebssystem. Es schreibt keine Texte, erstellt keine Tabellen und entwickelt keine Programme. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, Informationen zu organisieren, Ressourcen zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass unterschiedliche Anwendungen auf einer gemeinsamen Grundlage zusammenarbeiten können. Ohne ein Betriebssystem wären selbst die leistungsfähigsten Programme nicht in der Lage, sinnvoll miteinander zu kommunizieren.
Für den Staat könnte etwas Ähnliches gelten.
Auch hier existieren hoch spezialisierte „Anwendungen“: Ministerien, Behörden, Kommunen, Gerichte, öffentliche Unternehmen und zahlreiche Fachverfahren erfüllen jeweils klar definierte Aufgaben. Sie arbeiten mit eigenen Daten, Begriffen und Informationssystemen. Innerhalb ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs funktioniert dieses Modell meist gut. Schwieriger wird es dort, wo politische Entscheidungen mehrere Politikfelder gleichzeitig betreffen.
Ob Energiewende, Wohnungsbau, Migration, Digitalisierung oder Klimaanpassung – nahezu jede politische Entscheidung entfaltet Wirkungen über Ressort- und Verwaltungsebenen hinweg. Sie betrifft Finanzen ebenso wie Infrastruktur, Umwelt, Bildung, Wirtschaft oder soziale Teilhabe. Trotzdem existiert häufig keine gemeinsame Beschreibung dieser Zusammenhänge. Jeder Bereich betrachtet einen Ausschnitt der Wirklichkeit, ohne dass daraus automatisch ein konsistentes Gesamtbild entsteht. Das Problem besteht daher nicht in fehlenden Informationen. Es besteht darin, dass Informationen keinen gemeinsamen Bedeutungsraum besitzen.
Genau hier setzt die Idee eines staatlichen Betriebssystems an.
Ein staatliches Betriebssystem wäre keine Software und auch keine neue Behörde. Es wäre vielmehr eine gemeinsame Architektur staatlicher Wissensorganisation. Seine Aufgabe bestünde darin, Informationen aus unterschiedlichen Bereichen in einem gemeinsamen Bedeutungszusammenhang zusammenzuführen. Erst dadurch könnten Wechselwirkungen sichtbar, Zielkonflikte transparent und die wahrscheinlichen Folgen politischer Entscheidungen besser verstanden werden.
Damit verändert sich auch das Verständnis staatlicher Steuerung.
Bisher konzentriert sich Steuerung vor allem auf Ressourcen, Leistungen, Prozesse und Kennzahlen. Künftig müsste sie zusätzlich die Fähigkeit des Staates organisieren, Wissen aufzubauen, Erfahrungen systematisch auszuwerten und dieses Wissen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der Staat würde damit nicht nur effizienter arbeiten, sondern lernfähiger werden.
Ein solches Betriebssystem ersetzt weder demokratische Entscheidungen noch politische Verantwortung. Im Gegenteil: Es stärkt sie. Denn demokratische Entscheidungen gewinnen an Qualität, wenn sie auf einem gemeinsamen und nachvollziehbaren Verständnis staatlicher Wirklichkeit beruhen. Politik entscheidet weiterhin über Ziele und Prioritäten. Neu wäre lediglich die Qualität der Wissensgrundlage, auf der diese Entscheidungen vorbereitet werden.
Vielleicht besteht genau darin die nächste Entwicklungsstufe staatlicher Modernisierung. Nicht eine weitere Digitalisierung einzelner Verwaltungsverfahren, sondern die Entwicklung einer gemeinsamen Architektur staatlicher Wissens- und Steuerungsfähigkeit.
Im nächsten Beitrag soll deshalb der Frage nachgegangen werden, wie ein solches gemeinsames Wissensmodell aussehen könnte – und warum der Staat seine eigene Wirklichkeit künftig semantisch beschreiben muss.


