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Stadt Köthen (Anhalt) schließt erfolgreich Aufholprojekt bei den Jahresabschlüssen ab

  • Lehmitz
  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
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Köthen (Anhalt), Oktober 2025 – Ein wichtiger Meilenstein in der Finanzverwaltung der Stadt Köthen (Anhalt) ist erreicht:


Nach intensiver Arbeit über mehrere Jahre konnte die Stadtverwaltung alle bislang offenen doppischen Jahresabschlüsse erfolgreich abschließen. Damit ist Köthen (Anhalt) erstmals seit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens in Sachsen-Anhalt vollständig auf dem aktuellen Stand.


Aufholprozess seit 2021


Im Jahr 2021 startete die Stadt Köthen (Anhalt) ein umfangreiches Projekt zur Aufholung der bis dahin offenen Jahresabschlüsse. Den Auftakt bildete im Oktober 2021 die Vorlage des ersten doppischen Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012. In den folgenden vier Jahren arbeitete das Team der Kämmerei mit Hochdruck daran, die Buchführung und Abschlusserstellung für alle Folgejahre nachzuholen.


Bis September 2025 konnten die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2024 abgeschlossen und alle offenen Jahresabschlussberichte dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden. Damit wurden im Rahmen des Aufholprojektes mehr als drei Jahresabschlüsse pro Jahr erstellt – eine außergewöhnliche Leistung, die nur durch konsequente Organisation und engagierte Mitarbeit möglich war.


Besondere Herausforderungen


Eine der größten Herausforderungen des Projekts war die Überleitung und Übernahme der Buchführungsdaten aus den städtebaulichen Fördermittelgebieten in die zentrale Buchhaltung der Stadt. Diese Gebiete werden nach den Vorgaben der Fördermittelrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und des Baugesetzbuches (BauGB) durch treuhänderische Verwaltung geführt und separat abgerechnet.


Um die komplexen Datenbestände ordnungsgemäß und prüfungssicher in die städtische Buchhaltung zu integrieren, entwickelte die Stadt Köthen ein optimiertes Übernahmeverfahren. Grundlage dieses Verfahrens ist eine eigens dazu erarbeitete Rundverfügung zur Behandlung städtebaulicher Fördermittelgebiete, die einheitliche Standards und klare Verfahrensschritte für die Überleitung in die städtische Buchführung festlegt.


Auch die Abrechnung zahlreicher städtischer Investitions- und Unterhaltungsprojekte stellte das Team vor besondere Anforderungen – insbesondere bei der Zuordnung von Investitions- und Fördermitteln, Restzahlungen sowie Verwendungsnachweisen. Durch die enge Abstimmung zwischen Kämmerei und den Fachämtern konnte jedoch eine durchgängig nach-vollziehbare und saubere Bilanzierung gewährleistet werden.


Blick nach vorn: Fristen künftig eingehalten


Mit dem Abschluss des Aufholprojektes schafft die Stadt Köthen (Anhalt) die Grundlage für eine dauerhaft fristgerechte Haushaltsführung. Ab dem Jahr 2026 wird die Stadt erstmals die gesetzliche Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß § 120 Kommunalverfassungs-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vollständig einhalten können.


Der erfolgreiche Abschluss des Projekts ist nicht nur ein großer organisatorischer Erfolg, sondern auch ein Zeichen für die nachhaltige Optimierung der kommunalen Finanzverwaltung in der Stadt Köthen (Anhalt).

 
 
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