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Bund und Länder wollen Kommunen entlasten – aber: „Wer bestellt, muss die Kosten decken!“

  • vor 5 Stunden
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Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ ist richtig – greift aber deutlich zu kurz. Denn aus Sicht der Kommunen reicht es nicht aus, lediglich die Auszahlungen kommunaler Aufgaben zu finanzieren. Entscheidend ist, dass die tatsächlichen Kosten gedeckt werden (Konnexitätsprinzip).


Kommunen wirtschaften heute überwiegend doppisch. Der Maßstab ist damit nicht mehr allein die Liquidität, sondern der vollständige Ressourcenverbrauch. Zu den Kosten einer Aufgabe gehören deshalb nicht nur Personal- und Sachausgaben, sondern auch Abschreibungen, Rückstellungen und die Folgekosten für die kommunale Infrastruktur.


Genau hier besteht ein sehr grundlegender Widerspruch: Während die Kommunen ihre Haushalte inzwischen nach doppischen Grundsätzen steuern, orientieren sich die Finanzierungssysteme von Bund und Ländern im Kern an Zahlungsströmen oder pauschalen Belastungsschätzungen. Der tatsächliche Ressourcenverbrauch bleibt häufig unberücksichtigt.


Die Folgen sind in vielen kommunalen Jahresabschlüssen sichtbar: Trotz ausgeglichener Finanzhaushalte weisen Kommunen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung aus. Eigenkapital wird aufgezehrt, Vermögen verliert an Wert und notwendige Investitionen werden aufgeschoben. Das ist keine nachhaltige Kommunalfinanzierung. Deshalb muss der Konnexitätsgrundsatz konsequent und vor allem ressourcenorientiert weiterentwickelt werden:


Nicht „Wer bestellt, bezahlt“, sondern „Wer bestellt, deckt die Kosten.“


Erst wenn der kommunale Finanzausgleich den vollständigen Ressourcenverbrauch berücksichtigt, entspricht die Finanzierung auch der Logik des doppischen Haushaltsrechts – und nur dann können Kommunen ihre Aufgaben dauerhaft und generationengerecht erfüllen.

 
 
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